- Dem Mandanten (Ihnen) verpflichtet
- Ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Ohne erneute Risikozuschläge
- Neuer offener und moderner Tarif
- Zukunftssichere günstigere Beiträge
Lassen Sie sich von einem Experten beraten, der Ihre individuellen Bedürfnisse kennt und immer für Sie da ist. Zertifiziert nach §204 VVG.
Lassen Sie sich von einem Experten beraten, der Ihre individuellen Bedürfnisse kennt und immer für Sie da ist. Zertifiziert nach §204 VVG.
Seit dem Jahr 2009 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, sowohl den Basistarif als auch den Standardtarif anzubieten. Diese Sozialtarife unterscheiden sich insbesondere in ihren Leistungen, Zugangsvoraussetzungen und der Beitragshöhe. Sollte Ihre derzeitige PKV-Prämie stark gestiegen sein und Sie auf der Suche nach möglichst geringen Beiträgen sein, sind diese Tarife eine interessante Alternative. Im Folgenden klären wir Sie über die Unterschiede zwischen dem Basis- und dem Standardtarif auf.
Sowohl der Basis- als auch der Standardtarif, sowie der Notlagentarif bilden die Sozialtarife in der privaten Krankenversicherung. Diese Versicherungen werden von allen Anbietern mit einheitlichen Leistungen und Beitragsberechnungen gemäß Branchenstandards angeboten. Unterschiede entstehen lediglich durch verwaltungsbedingte Kosten der einzelnen Unternehmen.
Die Art und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich so festgelegt, dass sie mit der gesetzlichen Krankenabsicherung vergleichbar sein müssen (§ 193 Abs. 5 VVG). Es ist vorgesehen, dass die Behandlung durch einen Arzt mit Kassenzulassung erfolgt. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, den Basistarif durch eine Krankenzusatzversicherung zu ergänzen.
- Leistungen können abhängig vom GKV-Leistungskatalog variieren und gekürzt werden.
Der Leistungsumfang ist an den Leistungskatalog der GKV angelehnt und bei jedem Versicherer gleich. Arznei, Heil- und Hilfsmittel werden zu 80 % erstattet, bis die Selbstbeteiligung erreicht ist (max. 306 Euro/Jahr). Erst danach übernimmt der Versicherer die vollen Kosten. Der Leistungsumfang kann teilweise unter dem der GKV und dem Basistarif liegen. Der Standardtarif kann nicht mit einer stationären, dentalen oder ambulanten Krankenzusatzversicherung kombiniert werden.
- Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich garantiert.
Die Prämien sind in der Regel niedriger als der Höchstbeitrag der GKV, da gebildete Altersrücklagen angerechnet werden. Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 % des Höchstbeitrags.
Für Personen, die ihre PKV nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben oder neu abschließen, gelten keine Einschränkungen.
Der Standardtarif steht Personen offen, die seit mindestens dem 1. Januar 2009 privat versichert sind und:
Die Wahl des Arztes ist eingeschränkt. Die Erstbehandlung sollte durch einen Kassenarzt erfolgen. Eine Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt ist lediglich mit einem Überweisungsschein des Erstbehandlers möglich.
Es gibt keine Einschränkungen in der Arztwahl.
Bereits gebildete Altersrückstellungen werden bei einem Tarifwechsel zur Senkung des Beitrags berücksichtigt.
Maximale Selbstbeteiligung von 306 Euro für Arznei, Heil- und Hilfsmittel.
Albrecht-Dürer-Str. 11
81543 München
Mo- Mi: 10-13h
danach 0177 49 42 367
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