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Basistarif vs. Standardtarif. Wo liegt der Unterschied?


Seit dem Jahr 2009 sind alle privaten Krankenversicherer verpflichtet, sowohl den Basistarif als auch den Standardtarif anzubieten. Diese Sozialtarife unterscheiden sich insbesondere in ihren Leistungen, Zugangsvoraussetzungen und der Beitragshöhe. Sollte Ihre derzeitige PKV-Prämie stark gestiegen sein und Sie auf der Suche nach möglichst geringen Beiträgen sein, sind diese Tarife eine interessante Alternative. Im Folgenden klären wir Sie über die Unterschiede zwischen dem Basis- und dem Standardtarif auf.

Basistarif vs. Standardtarif

Sowohl der Basis- als auch der Standardtarif, sowie der Notlagentarif bilden die Sozialtarife in der privaten Kranken­ver­si­che­rung. Diese Versicherungen werden von allen Anbietern mit einheitlichen Leistungen und Beitragsberechnungen gemäß Branchenstandards angeboten. Unterschiede entstehen lediglich durch verwaltungsbedingte Kosten der einzelnen Unternehmen.

  • Der Standardtarif orientiert sich hinsichtlich des Versicherungsschutzes am Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Die Prämie ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt (2021: 706,28 Euro im Monat plus Pflegepflichtversicherung). Auch Angehörige, die in der GKV familienversichert wären, können in diesen Tarif wechseln. Der Standardtarif steht jedoch nur Per­sonen zur Verfügung, die bereits vor 2009 privat versichert waren. Kunden, die nach dem Jahr 2009 den Versicherer gewechselt haben oder bei einem nach 2009 gegründeten Versicherer sind, sind von diesem Tarif ausgeschlossen.
  • Der Basistarif steht uneingeschränkt Per­sonen offen, die nach dem 1. Januar 2009 eine PKV abgeschlossen haben. Er richtet sich vorrangig an Versicherte, denen es schwerfällt, die Kosten für eine private Kranken­ver­si­che­rung zu tragen. Auch in diesem Tarif entspricht der Leistungskatalog dem der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, und der Beitrag ist auf den Höchstbetrag der Krankenkassen begrenzt (2021: 706,28 Euro im Monat plus Pflegepflichtversicherung). Privatversicherte, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, können in den Basistarif wechseln, wenn sie entweder 55 Jahre oder älter sind oder die Beitragslast nicht mehr tragen können.

Leistungen

Basistarif

Die Art und der Umfang der Leistungen sind gesetzlich so festgelegt, dass sie mit der gesetzlichen Krankenabsicherung vergleichbar sein müssen (§ 193 Abs. 5 VVG). Es ist vorgesehen, dass die Behandlung durch einen Arzt mit Kassenzulassung erfolgt. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, den Basistarif durch eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung zu ergänzen.
- Leistungen können abhängig vom GKV-Leistungskatalog variieren und gekürzt werden.

Standardtarif

Der Leistungsumfang ist an den Leistungskatalog der GKV angelehnt und bei jedem Versicherer gleich. Arznei, Heil- und Hilfsmittel werden zu 80 % erstattet, bis die Selbstbeteiligung erreicht ist (max. 306 Euro/Jahr). Erst danach übernimmt der Versicherer die vollen Kosten. Der Leistungsumfang kann teilweise unter dem der GKV und dem Basistarif liegen. Der Standardtarif kann nicht mit einer stationären, dentalen oder ambulanten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kombiniert werden.
- Einmal vereinbarte Leistungen sind vertraglich garantiert.

Beitrag

  • Der Beitrag im Basistarif entspricht in der Regel dem Höchstbeitrag der GKV plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag.
  • Für hilfebedürftige Per­sonen gemäß § 9 SGB II ist die Prämie auf die Hälfte gedeckelt.

Standardtarif

Die Prämien sind in der Regel niedriger als der Höchstbeitrag der GKV, da gebildete Altersrücklagen angerechnet werden. Ehepaare zahlen zusammen maximal 150 % des Höchstbeitrags.

Zugangsvoraussetzungen

Basistarif

  • Offen für Per­sonen, die schon vor dem 1. Januar 2009 eine PKV abgeschlossen haben und:
    mindestens 55 Jahre alt sind,
  • eine Rente oder eine Beamtenpension erhalten oder
  • nachweislich die Versicherungsprämie nicht mehr tragen können.

Für Per­sonen, die ihre PKV nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben oder neu abschließen, gelten keine Einschränkungen.

Standardtarif

Der Standardtarif steht Per­sonen offen, die seit mindestens dem 1. Januar 2009 privat versichert sind und:

  • seit mindestens 10 Jahren in einer privaten Kranken­ver­si­che­rung sind,
  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2021: 58.050 Euro) oder
  • unter 55 Jahre alt sind und eine Rente oder ein vergleichbares Ruhegehalt beziehen, solange ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Freie Arztwahl

Basistarif

Die Wahl des Arztes ist eingeschränkt. Die Erstbehandlung sollte durch einen Kassenarzt erfolgen. Eine Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt ist lediglich mit einem Überweisungsschein des Erstbehandlers möglich.

Standardtarif

Es gibt keine Einschränkungen in der Arztwahl.

Altersrückstellungen

Basistarif

Bereits gebildete Altersrückstellungen werden bei einem Tarifwechsel zur Senkung des Beitrags berücksichtigt.

Selbstbeteiligung

Basistarif

  • Anbieter sind verpflichtet, den Basistarif mit fünf verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen anzubieten (0, 300, 600, 900 und 1.200 Euro).
  • Versicherte sind für drei Jahre an die gewählte Selbstbeteiligung gebunden.

Standardtarif

Maximale Selbstbeteiligung von 306 Euro für Arznei, Heil- und Hilfsmittel.


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